Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt rund 30.000 Beamte und hat die Verbeamtung von Lehrkräften wieder eingeführt. Erfahren Sie, welche Regelungen im Land gelten. Sichern Sie sich bis zu 38% Preisvorteil.
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Beihilfe-Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Beihilfe für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern wird durch die Beihilfeverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BhVO M-V) geregelt. Das Land folgt dem klassischen Beihilfesystem. Aktive Beamte erhalten 50 % Beihilfe zu beihilfefähigen Aufwendungen. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %.
Pensionäre erhalten 70 % Beihilfe, berücksichtigungsfähige Kinder 80 %. Eine pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe wird in Mecklenburg-Vorpommern nicht angeboten. Die Beihilfe deckt ausschließlich Krankheitskosten ab und schließt keine Einkommenslücke bei Dienstunfähigkeit.
Mecklenburg-Vorpommern hat als jüngstes Flächenland seine Beihilferegelungen nach der Wiedervereinigung am Bundesrecht orientiert. Bei Zahnersatz, Sehhilfen und Wahlleistungen gelten landesspezifische Höchstbeträge. Für die Absicherung bei Dienstunfähigkeit gilt: Die Beihilfe ersetzt kein Einkommen. Dafür benötigen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Das Landesbeamtenversorgungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern regelt die Versorgung bei Dienstunfähigkeit. Pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit werden 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge angesetzt. Der maximale Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent wird nach 40 Dienstjahren erreicht.
Die Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den niedrigsten in Deutschland. Ein Lehrer mit Besoldungsgruppe A13 verdient brutto etwa 3.950 Euro. Bei Dienstunfähigkeit nach fünf Dienstjahren beträgt das Ruhegehalt rund 1.400 Euro brutto. Die Versorgungslücke liegt damit bei über 2.500 Euro monatlich.
Für Beamte auf Probe besteht kein Versorgungsanspruch. Die Mindestversorgung beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Endstufe A4. In Städten wie Schwerin oder Rostock deckt dieser Betrag kaum die Grundkosten. Informationen zu den Kosten einer DUV finden Sie auf unserer Kostenseite.
DUV-Empfehlung für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat die Verbeamtung von Lehrkräften wieder eingeführt. Für neu verbeamtete Pädagogen ist eine DUV von Anfang an empfehlenswert. Psychische Erkrankungen sind auch in MV die häufigste Ursache für Frühpensionierungen im Schuldienst. Burnout und Erschöpfungssyndrome betreffen Lehrkräfte überproportional.
Polizeibeamte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Heilfürsorge während der aktiven Dienstzeit. Nach der Pensionierung wechseln sie ins Beihilfesystem. Auch Beamte in der Verwaltung tragen ein relevantes DU-Risiko.
Für Referendare in MV ist der frühzeitige Abschluss besonders empfehlenswert. Anwärtertarife sind bis zu 70 Prozent günstiger. Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit wird der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung umgestellt.
Achten Sie auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel und eine Dienstherrklausel, die für alle Dienstherren in Mecklenburg-Vorpommern gilt. Psychische Erkrankungen sollten nicht ausgeschlossen sein.
Unser Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Tarifvergleich und finden Sie in zwei Minuten den besten DUV-Tarif für Ihre persönliche Situation in Mecklenburg-Vorpommern.
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Alle Angaben basieren auf den aktuell geltenden Versorgungsgesetzen und Beihilfeverordnungen der Bundesländer (Stand April 2026). Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleich.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Antworten rund um die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Aktive Beamte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten 50 % Beihilfe. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Pensionäre erhalten 70 % Beihilfe. Die Beihilfeverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BhVO M-V) regelt die beihilfefähigen Aufwendungen.
Mecklenburg-Vorpommern hat die Verbeamtung von Lehrkräften wieder eingeführt. Nach langer Pause können Lehrerinnen und Lehrer im Land wieder den Beamtenstatus erhalten. Für neu verbeamtete Lehrkräfte ist eine DUV von Anfang an empfehlenswert.
Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Bundesländern mit niedrigerer Besoldung. Ein Lehrer mit A13 und fünf Dienstjahren erhält bei Dienstunfähigkeit nur rund 1.400 Euro brutto Ruhegehalt. Die monatliche Versorgungslücke beträgt damit über 2.500 Euro.
Beamtenanwärter in MV zahlen ab ca. 25 Euro monatlich, Beamte auf Lebenszeit je nach Eintrittsalter zwischen 35 und 85 Euro. Durch die niedrigere Besoldung im Land fallen die abzusichernden Beträge und damit die Beiträge tendenziell etwas geringer aus.
Für Beamte in MV ist eine DUV mit echter Dienstunfähigkeitsklausel die bessere Wahl. Die DUV knüpft direkt an die Feststellung des Dienstherrn an. Bei einer BU besteht das Risiko, dass der Versicherer trotz Dienstunfähigkeit die Leistung ablehnt, weil er Berufsunfähigkeit nach eigenen Maßstäben prüft.
Idealerweise zu Beginn der Beamtenlaufbahn. Anwärtertarife sind bis zu 70 % günstiger als reguläre Tarife. Gerade für neu verbeamtete Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern ist der sofortige Abschluss empfehlenswert, da sie noch keine Versorgungsansprüche aufgebaut haben.
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