Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein beschäftigt rund 55.000 Beamte in Schulen, Polizei und Landesverwaltung. Erfahren Sie, welche Beihilfe-Regelungen im nördlichsten Bundesland gelten. Sichern Sie sich bis zu 38% Preisvorteil.
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Beihilfe-Regelungen in Schleswig-Holstein
Die Beihilfe für Beamte in Schleswig-Holstein wird durch die Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO SH) geregelt. Das Land folgt dem klassischen Beihilfesystem. Aktive Beamte erhalten 50 % Beihilfe zu beihilfefähigen Aufwendungen. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %.
Pensionäre erhalten 70 % Beihilfe, berücksichtigungsfähige Kinder 80 %. Eine pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe wird in Schleswig-Holstein derzeit nicht angeboten. Die Beihilfe deckt ausschließlich Krankheitskosten und nicht die Einkommenslücke bei Dienstunfähigkeit.
Schleswig-Holstein hat in den vergangenen Jahren Anpassungen an der Beihilfeverordnung vorgenommen. Bei Zahnersatz, Sehhilfen und Wahlleistungen im Krankenhaus gelten landesspezifische Höchstbeträge. Für die Absicherung bei Dienstunfähigkeit gilt: Die Beihilfe ersetzt kein Einkommen. Dafür benötigen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Das Landesbeamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein regelt die Versorgung bei Dienstunfähigkeit. Pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit werden 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge angesetzt. Der maximale Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent wird nach 40 Dienstjahren erreicht.
Die Besoldung in Schleswig-Holstein liegt im Mittelfeld der Bundesländer, jedoch unter dem Niveau des Nachbarn Hamburg. Ein Lehrer mit Besoldungsgruppe A13 verdient brutto etwa 4.200 Euro. Bei Dienstunfähigkeit nach fünf Dienstjahren beträgt das Ruhegehalt rund 1.550 Euro brutto. Die Versorgungslücke liegt damit bei rund 2.650 Euro monatlich.
Für Beamte auf Probe besteht kein Versorgungsanspruch. Die Mindestversorgung beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Endstufe A4. In Städten wie Kiel, Lübeck oder Flensburg reicht dieser Betrag kaum für die Grundkosten. Einen Überblick zu den Kosten einer DUV finden Sie auf unserer Kostenseite.
DUV-Empfehlung für schleswig-holsteinische Beamte
Lehrkräfte bilden auch in Schleswig-Holstein die größte Beamtengruppe. Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Frühpensionierungen im Schuldienst. Burnout und Erschöpfungssyndrome betreffen Lehrkräfte überproportional.
Polizeibeamte in Schleswig-Holstein erhalten Heilfürsorge während der aktiven Dienstzeit. Nach der Pensionierung wechseln sie ins Beihilfesystem mit 70 % Beihilfe. Die Heilfürsorge deckt keine Einkommensverluste ab. Auch Beamte in der Verwaltung, Justiz und Finanzverwaltung tragen ein relevantes DU-Risiko.
Für Referendare und Beamtenanwärter in Schleswig-Holstein ist der frühzeitige Abschluss einer DUV besonders empfehlenswert. Anwärtertarife sind bis zu 70 Prozent günstiger als reguläre Beamtentarife. Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit wird der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung umgestellt.
Achten Sie auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel und eine Dienstherrklausel, die für alle Dienstherren in Schleswig-Holstein gilt. Psychische Erkrankungen sollten nicht ausgeschlossen sein.
Unser Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Tarifvergleich und finden Sie in zwei Minuten den besten DUV-Tarif für Ihre persönliche Situation in Schleswig-Holstein.
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Alle Angaben basieren auf den aktuell geltenden Versorgungsgesetzen und Beihilfeverordnungen der Bundesländer (Stand April 2026). Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleich.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Antworten rund um die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Aktive Beamte in Schleswig-Holstein erhalten 50 % Beihilfe. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. Pensionäre erhalten 70 % Beihilfe. Die Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO SH) regelt die beihilfefähigen Aufwendungen.
Ja, Polizeivollzugsbeamte in Schleswig-Holstein erhalten während der aktiven Dienstzeit Heilfürsorge. Nach der Pensionierung wechseln sie in das Beihilfesystem mit 70 % Beihilfe. Die Heilfürsorge deckt keine Einkommensverluste bei Dienstunfähigkeit ab.
Schleswig-Holstein liegt bei der Beamtenbesoldung im Mittelfeld der Bundesländer. Die Besoldungstabellen wurden in den vergangenen Jahren angehoben, liegen aber unter dem Niveau von Bayern oder Hamburg. Die Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit ist dennoch erheblich.
Beamtenanwärter in Schleswig-Holstein zahlen ab ca. 25 Euro monatlich, Beamte auf Lebenszeit je nach Eintrittsalter zwischen 40 und 95 Euro. Da die Besoldung im Mittelfeld liegt, entsprechen die Beiträge dem bundesweiten Durchschnitt.
Ja, eine gute DUV mit Dienstherrklausel leistet unabhängig vom konkreten Dienstherrn. Ob Sie von Schleswig-Holstein in ein anderes Bundesland wechseln oder innerhalb des Landes versetzt werden – der Versicherungsschutz bleibt bestehen.
Grundsätzlich ja. DUV-Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag von 2.800 Euro für Beamte ist allerdings häufig bereits durch die Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft.
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